BVfK - Wochenendticker 26. Januar 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Die Stimmung kippt und Jürgen Resch kneift!

 

Entlarvende Behördenvertreter: Messstelle am Neckartor steht falsch!

 

Vorsätzliche Manipulation zum Schaden anderer ist Betrug! - Gilt das nicht auch für Beamte?

 

Verkehrsgerichtstag gegen Fahrverbote durch falsche Messergebnisse.

 

Staudinger neuer Präsident des Verkehrsgerichtstags. Leiter des Autorechtstags löst ehemaligen Generalbundesanwalt Nehm ab.

 

Bestnoten für das BRANCHENFORUM von Mr. ATZ 2019.

 

Wer betrügt hier eigentlich? Das Law-Business mit Dieselbesitzern.

 

Neuigkeiten zur BVfK-Autohauspolice.

BVfK-Händler erhalten den neuen Schutzbrief kostenlos.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Trotz Umstellung: VSW mahnt Geländewagenangebote weiter ab: Falsche Rubrik und Nichterfüllung der gesetzlichen Definition werden angegriffen!

 

Werbung mit Umweltprämien  Das gilt es zu beachten!

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Neue Updates für BVfK-Ankaufplattform & B2B-Plattform: 

- Fahrzeuginserate jetzt mit Eingangsdatum

- MyCar-Plugin jetzt mit Fahrzeug der Woche

 

Professionell im Netz - mit der Händlerwebseite vom BVfK.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die Stimmung kippt! Das hat scheinbar auch Jürgen Resch von der DUH inzwischen mitgekommen. Zumindest hat er in Goslar gekniffen und seine Teilnahme am Verkehrsgerichtstag 2019 (Bild unten: Eröffnung in der Kaiserpfalz) kurzfristig abgesagt.

So hat Resch leider die entlarvende Rechtfertigung von Behördenvertretern bezüglich der Falschpositionierung von Messstellen verpasst: „… wo sollen wir sie denn sonst hinstellen, wenn nicht genügend Platz ist?“ Und genau hier liegt das Problem: Das Große und Ganze der Luftreinhaltepläne ist begrüßenswert und stimmig, einige Details sorgen jedoch dafür, dass Deutschland im Fahrverbot-Chaos versinkt und Milliardenwerte bei Diesel-Besitzern und Autohändlern vernichtet werden.

Das alles geschieht, da beiderseits mit fragwürdiger Energie so lange an den Details gearbeitet wird, bis die einen, gewinngetrieben, das „Thermofenster“ soweit „geschlossen“ haben, dass die Abgasreinigung überwiegend abgeschaltet ist und die anderen, ideologisch angetrieben, die EU-Richtlinien in der nationalen Umsetzung so verändert haben, dass die Messergebnisse in Wien regelmäßig als "hervorragend" verkündet werden und die in Stuttgart, Hamburg, Köln usw. bei vergleichbarer Verkehrssituation zu Fahrverboten führen.

Konkret bedeutet dies, dass eine Messstation im Umkreis von 270° (Dreiviertelkreis) frei von den Luftaustausch behindernden Gebäuden und Pflanzen zu stehen hat und dort, wo diese dann stehen dürfen, ein Mindestabstand zu wahren ist. In der deutschen Umsetzung reduziert sich der Radius auf 180° (Halbkreis) und auch der Mindestabstand wird zu Gunsten der Ermittlung höherer Schadstoffwerte verkürzt.

Doch nicht nur das: am Stuttgarter Neckartor werden nicht einmal diese Grenzen eingehalten, was dann auch von einem Behördenvertreter unumwunden eingestanden wurde: „… Sie hätten wohl gerne, dass wir die Messtationen auf die schwäbischen Alb stellen!“

Mangels Kenntnis des Beamtenrechts sei der Blick in die Paragraphen erlaubt, die den Autohandel regulieren. Hier gilt: vorsätzliche Manipulation zum Schaden anderer ist Betrug!

Was lernen wir daraus? Betrüger gibt es überall und sie richten Schaden an Vielen an – wovon die misten lange nichts merken. Betrüger im Autohandel beschädigen das Image der gesamten Branche.

Wer präzise Vorschriften in der nationalen Umsetzung aufweicht und selbst diese dann die bei der Ermittlung von Messergebnissen missachtet, handelt nicht korrekt und zerstört das Vertrauen in Staat und Politik.

Wer als Repräsentant eines Unternehmerverbandes regelmäßig gegen die Autohändler-Vorurteile anzutreten hat, muss in dem Zusammenhang auch darauf achten, was im Grundgesetz an erster Stelle steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ Das gilt für Autohändler, Politiker und Beamte gleichermaßen und daher hat der BVfK auch bis zum gestrigen Tag, beziehungsweise bis zu dem Zeitpunkt, wo wir Zeuge des persönlichen Eingeständnis vorsätzlich rechtswidrigen Handelns wurden, Zurückhaltung bei schärferer Kritik geübt.

Doch es ist nicht nur dieses eine Detail: Der VGT-Arbeitskreis „Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“ hat nicht nur mit vier hoch kompetenten Referenten unter professioneller Leitung des ADAC-Generalsyndikus Reinicke ein umfassendes Bild über eine die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung in jeglicher Hinsicht schädigende Situation aufgezeigt, sondern auch gemeinsam mit einem den Querschnitt der Bürger und Unternehmer unseres Landes repräsentierenden Auditorium in unvergleichbar eindrucksvoller Weise den Nachweis geliefert, dass wir uns in einer skandalöse Situation befinden, für die der Begriff „Schildbürgerstreich“ zu harmlos klingt.

Insofern wird neben der Veröffentlichung der 107 Lungenfachärzte zu den viel zu den niedrig angesetzten Grenzwerten, die unter Mitwirkung des BVfK gefassten Beschlüsse des Verkehrsgerichtstags 2019 zu einem der Meilensteine auf dem Weg zurück zur automobilen Normalität werden. Hierzu werden in geringem Maße auch sinnvoll eingesetzte Elektroautos zählen und insbesondere saubere und Ressourcen-schonende moderne Diesel und Benziner, denen von der Fachwelt noch eine lange Zukunft vorhergesagt wird.

Daher hat der BVfK auch in Goslar vehement an alle verantwortlichen Kreise appelliert, das Vertrauen der Bürger und Unternehmer in die Planbarkeit der automobilen Zukunft zwecks Stabilisierung der Märkte wiederherzustellen. Wer sich vor vier Jahren ein Auto mit modernste Umwelttechnik gekauft hat, darf heute nicht aus den Städten ausgesperrt werden!

 "Alles Gute für den Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

(Bild oben: Leitung und Referenten des AK VII in Goslar: RA Ulrich Dilchert, ZDK; Prof. Dr. Michael Brenner; RA Christian Reinicke, ADAC;  RA Dr. Matthias Götte; Prof. Dr. Julius Reiter)

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Verkehrsgerichtstag gegen Fahrverbote durch falsche Messergebnisse.

Der mit den traditionellen Empfehlungen der Arbeitskreise endende 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat am 25. Januar 2019 u.a. deutliche Kritik am Zustandekommen von Dieselfahrverboten geübt und konkrete Forderungen zur Vermeidung von Fahrverboten in Folge von fragwürdig zustande gekommenen Messergebnissen gestellt. >>> weiterlesen

(Bild oben: Topmeldung in den Nachrichten: Die Beschlüssen des Verkehrsgerichtstags 2019 zu den Fahrverboten)

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Staudinger neuer Präsident des Verkehrsgerichtstags. Leiter des Autorechtstags löst ehemaligen Generalbundesanwalt Nehm ab. 

Prof. Dr. Ansgar Staudinger ist das neue Gesicht des altehrwürdigen Verkehrsgerichtstags, der,1963 gegründet, in diesem Jahr zum 57. Mal in der romantischen, mittelalterlichen Stadt Goslar stattfand.

Staudinger, der Angestaubtes gerne durch Unkonventionelles ersetzt, sieht seine Aufgabe unter anderem darin, den von Autorechtspapst Dr. Kurt Reinking und dem BVfK-Vorsitzenden Ansgar Klein im Jahr 20007 ins Leben gerufenen und inzwischen zur Institution gewordenen Deutschen Autorechtstag in eine gemeinsame, sich gegenseitig ergänzende und befruchtende Zukunft zu führen.

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 18. und 19. März 2019 auf dem Petersberg bei Bonn statt. BVfK-Mitglieder und -Vertragsanwälte erhalten Sonderkonditionen.

(Bild oben links: BVfK-Vorstand Ansgar Klein mit dem neuen Präsidenten des Verkehrsgerichtstages Prof. Dr. Ansgar Staudinger)

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Bestnoten für das BRANCHENFORUM von Mr. ATZ 2019.

(Bild links: Mr. ATZ-Junior Marius Kaufhold: Kompetent, souverän und sympathisch.

Zu den Aufgaben eines Verbandsvorsitzenden gehört auch der Besuch vieler Veranstaltungen. Manche sind interessant, manche Pflichterfüllung, manche dient zur Pflege wichtige Kontakte, nur wenige sind besonders.

Zu den besonderen Veranstaltungen zählt das BRANCHENFORUM von Mr. ATZ.

Wer selbst weiß, wie herausfordernd es ist, eine erfolgreiche Veranstaltung zu organisieren, der ist schnell voller Bewunderung, wenn es jemand schafft, regelmäßig über 500 Teilnehmer von der erholsamen Wochenendcouch in die Dortmunder Westfalenhalle zu locken.

Denn wer möchte schon gerne auf das wohlverdiente Wochenende verzichten? Die Antwort lautet: Es sind die Inhaber, Zulieferer und Partner Freier Kfz-Werkstätten, die auch im Januar 2019 wieder einmal aus der gesamten Republik angereist waren, um ein spannendes, unterhaltsames, fröhliches und rundherum perfektes Programm zu erleben, bei dem nebenbei auch noch eine Fülle an neuen Informationen und handfester Fortbildung geboten wurde.

 www.freiewerkstatt.de

(Bild oben: Die Gewinner der Mister-ATZ-Auszeichnung "Werkstatt des Vertrauens 2019")

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Wer betrügt hier eigentlich? Das Law-Business mit Dieselbesitzern. 

Früher war sich die Anwaltschaft einig: Wer gut ist, hat Werbung nicht nötig. Doch leider sind die Zeiten vorbei, in denen das sogar verboten war.

Inzwischen kann man auf der Autobahn-Raststätte nicht mal mehr ungestört pinkeln, ohne darüber aufgeklärt zu werden, mit welchen faulen juristischen Tricks man seinen Diesel (angeblich) wieder los werden kann. 

Es ist durchgängig pervers: Zunächst ordnet der Gesetzgeber die Widerrufsbelehrungen an, die so umfangreich und juristisch kompliziert formuliert sein müssen, dass sie kaum noch jemand versteht und dann kommen andere Juristen und erklären, dass von der EU geforderte Gebot der leichten Verständlichkeit sei nicht beachtet worden. 

Das ist eben so richtig, wie unvermeidbar, denn hier stehen sich unüberwindbare Gegensätze gegenüber, mit denen der Anwalt Geld machen kann.

Abgesehen von Ethik und Anstand: Die Wälder, die für die zu bedruckenden Tonnen von Papier gefällt werden müssen, die Abgase, die erzeugt werden, wenn Richter, Anwälte und Mandanten zu solchen Gerichtsprozessen fahren, das alles schadet unserer Umwelt.

Also tut nicht so, als hättet Ihr Gutes im Sinn, es geht doch am Ende immer nur um den Profit.

Übrigens überschreitet eine solche Werbung nicht nur ethisch-moralische Grenzen. Sie erzeugt auch überhöhte oder falsche Erwartungen. Mögen doch unsere Freunde von der Abmahnfraktion mal an einer Stelle tätig werden, wo wirklich Gutes bewirkt oder Schlimmeres verhindert werden kann und solchen LAW-Business-Kanzleien das Handwerk legen oder zumindest erschweren.

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Neuigkeiten zur BVfK-Autohauspolice.

BVfK-Händler erhalten den neuen Schutzbrief kostenlos.

Die BVfK Autohauspolice ist seit Jahren die All-in-One Versicherungslösung exklusiv für BVfK Partner.

Für alle Beteiligten leicht zu handhaben und bietet einen Multiline-Komplettschutz aus einer Hand: Sach-, Ertragsausfall-, Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht-, Umweltschaden-, Privathaftpflicht-, Elektronik-, Maschinen- und Kraftfahrtversicherung.
Weiterhin können schwarze Kennzeichen und das Hakenlastrisiko versichert werden.
Die Gothaer Versicherungsbank als Versicherungspartner der BVfK Autohauspolice ist in besonderem Maße der Idee der gegenseitigen Hilfe verpflichtet: Alle tragen gemeinsam die Last des Einzelnen.

Der neue Mitglieder-Schutzbrief (GMSB) ab 1.1.19 ist dabei ein Vorteil, von dem unsere Mitglieder kostenlos profitieren.

Es handelt sich um einen speziellen Versicherungsschutz für private Urlaubsreisen im Ausland. Der Gothaer Mitglieder-Schutzbrief umfasst eine Unfallversicherung sowie eine Beistandsleistungsversicherung.

Versichert ist ein einmaliger Kapital-Betrag bei dauerhafter Beeinträchtigung durch einen Unfall (Invaliditätsleistung).

Darüber hinaus leisten wir Entschädigung in Form von Geld und erbringen Serviceleistungen in folgenden Fällen (Beistandsleistungsversicherung)
Krankenrücktransport.

Wir organisieren den erforderlichen Rücktransport bei Unfall und Krankheit und erstatten die Kosten.

Skimming-Betrug (Kartenmissbrauch).
Ihre Kartendaten wurden – beispielsweise am Geldautomat – ausgespäht und auf einer Zweitkarte gespeichert. Mit dieser Karte nimmt der Täter eine unerlaubte Bargeld-Abhebung am Geldautomat oder einen Einkauf an einem Bezahlterminal vor.
Wir ersetzen Ihnen den unmittelbaren Vermögensschaden oder die von der Bank bzw. dem Karten-Vertragspartner erhobene Selbstbeteiligung.

Serviceleistungen.
Wir helfen Ihnen beispielsweise durch telefonische Dolmetscherdienste, Nennung und Vermittlung von Rechtsanwälten oder bei der Sperrung verlorener und gestohlener Kreditkarten.

Genaue Detail entnehmen Sie bitte dem Mitglieder Schutzbrief im BVfK-Mitgliederbereich:

>>>Mitgliederschutzbrief

Gerne können Sie mich für weitere Infos gerne direkt ansprechen:
W.Vasen, BVfK Versicherungsdienst 0228 – 85 40 927oder w.vasen@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Trotz Umstellung: VSW mahnt Geländewagenangebote weiter ab: Falsche Rubrik und Nichterfüllung der gesetzlichen Definition werden angegriffen!

Wie bereits berichtet, mahnt der dem BfI nahestehenden Verband sozialer Wettbewerb (VSW) Kfz-Händler ab, wenn diese u.a. bei mobile.de Fahrzeuge in der Kategorie „Geländewagen/Pickup“ anbieten und diese nicht den gesetzlichen Anforderungen eines Geländefahrzeugs gemäß EG-Richtlinie und StVZO entsprechen. Der gesonderte Hinweis „Frontantrieb“ in der Detailbeschreibung genügt dem VSW hierbei offensichtlich nicht. Obwohl mobile-de und Autoscout24 die Bezeichnung der Rubriken auf Veranlassung des BVfK längst umgestellt hat, werden immer noch Abmahnungen aufgrund inzwischen nicht mehr aktueller Werbung verschickt.

Der BVfK hatte seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge, die nur von zwei Rädern angetrieben werden, nicht als Geländewagen angeboten werden können. Hierfür sei zumindest ein Allradantrieb erforderlich. Ebenso hatte der BVfK die großen Kfz-Internetbörsen auf die Problematik hingewiesen. Mobile.de und Autoscout24 sind dieser Anregung auch sofort gefolgt und bezeichnen die Kategorie nunmehr z.B. mit "SUV / Geländewagen".

Warum sich der VSW dennoch plötzlich veranlasst sah, auf das Thema mittels juristischer Abmahnungen zu reagieren, kann vermutet werden. Die bisher der BVfK-Rechtsabteilung ausschließlich gegen BVfK-Mitglieder gerichteten Abmahnungen fordern von einem "Geländewagen" weit mehr, als nur den Allradantrieb und beziehen sich auf gesetzliche Definitionen, die nicht der üblichen Erwartung entsprechen.

„Damit tut man niemanden einen Gefallen“ meint ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert am Rande des Verkehrsgerichtstages und sieht auch diesmal das Vorgehen des VSW sehr kritisch.

Völlig unzutreffend sind Informationen des BfI, die auch über Autrado verbreitet werden, in denen suggeriert wird, der BVfK hätte eine Abmahnwelle losgetreten. Die BVfK-Rechtsabteilung hat nachdrücklich erklärt, dass es Abmahnung, wie sie der VSW derzeit wegen Falscheinordnung in einer Geländewagen-Kategorie verschickt, durch den BVfK nie gegeben hat.

Der BVfK unterstützt seine von den Abmahnungen betroffenen Mitglieder und rät generell davon ab, geforderte Unterlassungserklärungen ohne rechtliche Prüfung und Begleitung zu unterzeichnen.

Weitere Informationen: rechtsabteilung@bvfk.de

Werbung mit Umweltprämien  Das gilt es zu beachten!

Auch wenn sie so manchem Anbieter von Gebrauchtfahrzeugen ein Dorn im Auge sind: Kaufpreisvergünstigungen für die Inzahlungnahme bzw. Verschrottung alter Diesel-Fahrzeuge erfreuen sich bei Autokäufern nach wie vor großer Beliebtheit.
Nicht immer werden solche "Umweltprämien" aber richtig beworben. In jüngster Vergangenheit fällt häufiger auf, dass der für die Inzahlungsnahme des Altfahrzeugs abgezogene Betrag bereits in den beworbenen Endpreis einkalkuliert wurde. Der erhoffte Vorteil: Durch den günstigen Endpreis landet man im Ranking gängiger Kfz-Börsen bei Sortierung nach dem günstigsten Preis an der Spitze! So stellt der angesprochene Kaufinteressent hinterher meist enttäuscht fest, dass der Fahrzeugpreis ohne die Erfüllung der Voraussetzungen der Prämie deutlich teurer ausfällt.

Man spricht von sogenannter "Blickfangwerbung", bei der laut BGH (Az. I ZR 53/16) ein aufklärender Hinweis in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Blickfang erfolgen muss, um eine Verbraucherirreführung zu vermeiden.

Auf Nummer sicher geht man, wenn man den für jedermann geltenden Kaufpreis bewirbt und im Verlauf der Anzeige dann unter bestimmten Voraussetzungen erzielbare Rabatte anbietet, insbesondere, wenn der Käufer sich möglicherweise selbst um den Erhalt der Prämie kümmern muss, der Verkäufer also nicht die Abwicklung übernimmt.

Aus Sicht des BVfK lässt sich nur so eine Beeinflussung des Preisrankings vermeiden. Der Großteil der potentiellen Käufer wird die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie auch gar nicht erfüllen, sodass der durch den reduzierten Endpreis angesprochene Kundenkreis eher klein sein dürfte.

Wirbt man dennoch mit dem um die Prämie reduzierten Preis, so ist bereits in der Angebotsüberschrift deutlich darauf hinzuweisen, dass der Preis um die Höhe der Verschrottungs-/Inzahlungnahmeprämie vermindert ist. Außerdem sind die Voraussetzungen des Prämienerhalts vollständig schon an der Stelle unmittelbar wahrnehmbar anzugeben anzugeben, an der der Käufer erstmalig auf den Preis aufmerksam wird. Ein Sternchen-Hinweis sollte vermieden werden. Es ist zudem darauf hinzuweisen, ob es sich um eine staatlich geförderte oder vom Händler/Hersteller gewährte Prämie handelt.

Wenn Sie sich bei der Bewerbung derartiger Fahrzeuge unsicher sind oder auf Angebote anderer Händler stoßen, die aus Ihrer Sicht gegen die vorgeannten Grundsätze verstoßen, wenden Sie sich gerne jederzeit an die BVfK-Rechtsabteilung!

 

Ihre BVfK- Rechsabteilung 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Neue Updates für BVfK-Ankaufplattform & B2B-Plattform: 

 

- Fahrzeuginserate jetzt mit Eingangsdatum

Um einen besseren Überblick über die Fahrzeuginserate zu bekommen wurde uns über das Ideen- und Projektplanungsforum ein Optimierungsvorschlag mitgeteilt. Diese kleine aber durchaus hilfreiche Änderung haben wir direkt umgesetzt und in das Live-System eingespielt. Siehe Bild:

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- MyCar-Plugin jetzt mit Fahrzeug der Woche

Auch für die Nutzer unseres Plugins zur Anzeige der eigenen Fahrzeuge auf der Webseite, gibt es etwas Neues.

Unter dem Menüpunkt "Meine Fahrzeuge" im Händlerbereich der BVfK-Ankauf- & B2B-Plattform kann nun über einen neuen Schalter das ein besonderes Fahrzeugangebot ausgewählt werden, welches an einer beliebigen Stelle der eigenen Webseite angezeigt werden kann. Somit erreichen Sie Ihre Interessenten beispielsweise schon bereits auf Ihrer Startseite. Das ganze kann in Design und Funktion natürlich individuell auf Ihre Webseite und Bedürfnisse angepasst werden. 

i-Frame "adé"

Übrigens funktioniert die Darstellung der eigenen Fahrzeuge auf Ihrer Händlerhomepage bei nahezu allen Internetseiten, egal welches System oder welcher Anbieter dahintersteckt. SEO optimiert und fest in Ihre Homepage integriert, bieten wir unseren Mitgliedern diese Funktion auch für die eigene Homepage an. Bei Interesse sprechen Sie uns einfach an. 

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Professionell im Netz - mit der Händlerwebseite vom BVfK

Für alle die, die noch keine eigene Internetpräsenz besitzen, gibt es gute Nachrichten von Ihrer BVfK-IT. Eine professionelle und DSGVO konforme Händlerwebseite inklusive Ankaufformular und Integration des eigenen Fahrzeugbestands sowie mit optionalem Finanzierungsrechner der Santander-Bank, gibt es jetzt auch "made by BVfK" zu absoluten Schnäppchenpreis. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich:

>>> Händlerwebseite "made by BVfK"

Ihre BVfK-IT

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